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Keine Split-Ausgaben im Kanton Seit der neue "Kirchenbote" erscheint, gab es immer wieder Diskussionen: Gemeinden bräuchten mehr Platz, hiess es da und dort. Sollen deshalb verschiedene Ausgaben des Kirchenboten entstehen? Die versammelten Kirchenstandspräsidentinnen und -präsidenten beschlossen: Nein. Worüber sie weiter berieten, lesen Sie in der Folge. Martin Edlin
An einer Konferenz aller Präsidentinnen und Präsidenten sowie Kirchenpflegerinnen und -pfleger der Schaffhauser Kirchgemeinden, zu welcher der Kirchenrat am 2. November ins HofAckerZentrum nach Schaffhausen-Buchthalen eingeladen hatte, wurde über die laufende Arbeit für ein neues Pfarrstellendekret sowie über die Bestrebungen informiert, die heutigen Steuerordnungen der einzelnen Kirchgemeinden durch ein für alle Kirchgemeinden geltendes «Dekret über die Kirchensteuer» zu ersetzen und damit einen Schritt in Richtung «Steuerharmonisierung» auch im kirchlichen Bereich zu unternehmen. Harmonisierung auch bei den Kirchensteuern. Der für das politische Gemeinwesen bereits umgesetzte Steuer-Systemwechsel im Zug der auf eidgenössischer Ebene beschlossenen Steuerharmonisierung – mit der nun einjährigen Gegenwartsbesteuerung – muss auch im Bereich der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen nachvollzogen werden. Denn sowohl in der alten wie in der neuen Kirchenverfassung wird ausdrücklich festgehalten, dass die Kirchensteuern nach Massgabe der staatlichen Gesetzgebung zu erheben sind. Der Kirchenrat hat einer Expertengruppe den Auftrag erteilt, ein Kirchensteuer-Dekret zu entwerfen, das auch eine Steuerharmonisierung bezweckt und die heutigen Steuerordnungen der einzelnen Kirchgemeinden mit ihren differierenden Bemessungsgrundlagen ersetzt. Selbstverständlich bleibt die Festsetzung des Steuerfusses in der Kompetenz der Kirchgemeinden. Mit einer solchen Vereinheitlichung wird auch der heute bereits von der grossen Mehrheit der Kirchgemeinden praktizierte Kirchensteuer-Einzug durch die politische Gemeinde (und dort, wo eine politische Gemeinde dies an den Kanton delegiert hat, durch den Kanton) erleichtert. Expertengruppe. Der Entwurf für ein Kirchensteuerdekret wird, so bald er von der Expertengruppe (die noch einige Probleme zu lösen hat, zum Beispiel hinsichtlich der Wahlkirchgemeinde und der Rekursinstanzen) bereinigt und dann vom Kirchenrat verabschiedet ist, den Kirchgemeinden zur Vernehmlassung unterbreitet, bevor die Synode das letzte Wort hat. Pfarrstellendekret. Die fast unendliche
Geschichte der Revision des geltenden Pfarrstellendekrets ist in eine
entscheidende Phase getreten. Unter Beizug einer juristischen Expertin
(sie leitet bei der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich
den Bereich «Personelles Pfarrschaft») ist im Kirchenrat ein
Entwurf für ein neues Pfarrstellendekret in Erarbeitung, der –
so die Planung – Anfang kommenden Jahres bei den Kirchgemeinden
und bei der Pfarrschaft in Vernehmlassung geht und allenfalls bereits
der Sommersynode 2003 vorgelegt werden kann. Ob dieser Zeitplan einzuhalten
ist, hängt allerdings noch von verschiedenen Umständen ab.
Keine «Kirchboten»-Splitausgaben. Seit rund zwei Jahren wird immer wieder diskutiert, ob für den «Kirchenboten», der seit Anfang dieses Jahr in neuem Kleid, aber auch mit neuen Strukturen (zentrale Redaktion und zentraler Druck und Vertrieb) produziert wird, Splitausgaben für einzelne Regionen im Kanton Schaffhausen eingeführt werden sollen. Nach einer nochmaligen Darlegung des Split-Systems, wie es der Neukonzeption des von sechs Kantonalkirchen gemeinsam herausgegebenen «Kirchenboten» zu Grunde liegt, sprach sich jedoch nur eine kleine Minderheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Kirchenstands-präsidenten- und Kirchenpfleger-Konferenz für die Einführung von Split-Ausgaben im Kanton Schaffhausen aus. publiziert am 3. November 2002 |
Keine Split-Ausgaben im Kanton
Martin Edlin
Seit der neue "Kirchenbote" erscheint,
gab es immer wieder Diskussionen: Gemeinden bräuchten mehr Platz,
hiess es da und dort. Sollen deshalb verschiedene Ausgaben des Kirchenboten
entstehen? Die versammelten Kirchenstandspräsidentinnen und -präsidenten
beschlossen: Nein. Worüber sie weiter berieten, lesen Sie in der
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