|
Kirchenverfassung ist abstimmungsreif
Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen hat am neuen Verfassungskleid die letzten Korrekturen vorgenommen. Im September ist es am Kirchenvolk, an der Urne über die Totalrevision der Kirchenverfassung zu entscheiden. Martin Edlin (Photos Werner Näf) 78 der 93 gewählten Synodalen waren am vergangenen Donnerstag nach Oberhallau gekommen, um an der ordentlichen Sommersitzung des reformierten Schaffhauser Kirchenparlaments unter der souveränen Leitung von Synodenpräsident Eugen Stamm, Schleitheim, eine lange Traktandenliste zu bewältigen. Doch nur ein einziges Geschäft weckte die Debattierlust: Die zweite Lesung der Totalrevision der Kirchenverfassung. Vor allem zwei Artikel dieses Jahrhundertwerkes, das die aus dem Jahr 1914 stammende "Kirchenorganisation" ablösen soll, standen im Mittelpunkt des Interesses. Und beide beschäftigen sich bezeichnenderweise mit den Kirchgemeinden und der Frage, wie deren Stellung in der zukünftigen Schaffhauser "Kirchenlandschaft" aussehen soll.
Ja zur Wahlkirchgemeinde. Dass die bei der ersten Lesung beschlossene Einführung der Wahlkirchgemeinde wieder aufs Tapet kam, war abzusehen: Dass künftig die Kirchenmitgliedschaft nicht einzig in der Kirchgemeinde des Wohnorts, sondern ebenso in einer anderen Kirchgemeinde im Kanton möglich sein soll, wurde von vielen als Stolperstein für die neue Verfassung empfunden. Sie sahen die Existenzgrundlage der traditionellen Ortskirchgemeinde als "kirchliche Heimat" bedroht. Anders argumentierten die Befürworter: Jemand, der sich aus irgend welchen Gründen in seiner Wohnorts-Kirchgemeinde nicht wohl fühlt, wird nicht mehr zum Kirchenaustritt als alleinigem Ausweg gezwungen, sondern kann sich andernorts in der Landeskirche mit allen Rechten und Pflichten (sprich: Kirchensteuern) engagieren. Dieses Argument überzeugte die Mehrheit der Kirchenparlamentarier mehr als die Unkenrufe, dieses System der freien Wahl sei administrativ und steuerrechtlich zu kompliziert. Fast im gleichen Verhältnis wie bei der ersten Lesung, nämlich mit 44 zu 23 Stimmen, fand die Wahlkirchgemeinde Aufnahme in der neuen Verfassung. Ein Antrag, dabei die Bestimmung zu streichen, dass sich die Kirchensteuer stets nach dem höheren Steuerfuss von Wohnorts- oder Wahlkirchgemeinde richtet, ging dann aber den Kirchenparlamentariern zu weit: Das könnte einer Steuerflucht Vorschub leisten und überdies bei der Volksabstimmung die ganze Verfassung an der Wahlkirchgemeinde scheitern lassen.
Kirchgemeinden aufgezählt. Ebenfalls um den Stellenwert der Kirchgemeinde ging es bei der Frage, ob in der neuen Verfassung alle dreissig Kirchgemeinden aufgezählt werden sollen oder nicht. Bei der ersten Lesung hatte sich das Kirchenparlament mehrheitlich für die Streichung dieser Aufzählung entschieden. Jetzt beantragte der Verfassungsrat Rückkommen. Obwohl in der neuen Verfassung die Kirchgemeinde als "Trägerin des kirchlichen Lebens" bezeichnet werde, könnte der Verzicht auf Nennung der Kirchgemeinden die traditionelle Ortskirchgemeinde ausdünnen oder gar zerreissen, lautete die Befürchtung. Mit der Streichung der Aufzählung wollte dagegen das andere Lager ein Signal setzen… in Richtung Zusammengehen besonders der kleinen Kirchgemeinden. Schliesslich fand man einen Kompromiss: Die Kirchgemeinden werden in der Verfassung aufgezählt, aber der betreffende Artikel wird so ergänzt, dass Änderungen im Bestand der Kirchgemeinden sowie Grenzbereinigungen auf Antrag der beteiligten Gemeinden durch die Synode beschlossen werden können. Das bedeutet: ohne Verfassungsänderung und damit obligatorischer Volksabstimmung, also lediglich mit fakultativem Referendum. Volksabstimmung am 22. September. Jetzt muss das Werk, an dem ein vierzehnköpfiger Verfassungsrat vier Jahre lang gearbeitet hatte, noch eine letzte Hürde nehmen: Für den 22. September ist das reformierte Kirchenvolk im ganzen Kanton aufgerufen, an der Urne über die totalrevidierte Verfassung abzustimmen. Zuversicht ist berechtigt: In der Schlussabstimmung verabschiedete die Synode die neue Verfassung ohne Gegenstimme und bei nur zwei Enthaltungen. Wichtiger aber noch: Sie stellt in ihrer jetzigen Form tatsächlich ein modernes, fortschrittliches Grundgesetz dar, das auch die Volksrechte ausbaut, die Bildung von territorial ungebundenen Interessensgemeinden wenigstens im Grundsatz vorsieht und mit der Ordination sowohl der Pfarrerinnen und Pfarrer wie der sozialdiakonisch Mitarbeitenden einer Gleichwertigkeit der beiden Bereichen kirchlicher Tätigkeit Ausdruck gibt.
Erfreulicher
Rechnungsabschluss. Alle anderen Geschäfte an der
diesjährigen Sommersynode standen im Schatten der Verfassungsdebatte und
lösten keinerlei Diskussionen aus. So wurden der Geschäftsbericht des
Kirchenrats und die Rechnung 2001 der Kantonalkirche ohne Gegenstimmen
genehmigt. Kein Wunder: Die Rechnung schliesst bei einem Gesamthaushalt von 6,8
Millionen Franken mit einem Einnahmenüberschuss von über
zweihunderttausend Franken ab, und das erst noch nach Vornahme von
Rückstellungen in Höhe von 150000 Franken. publiziert am 28. Juni 2002 |
Kirchenverfassung ist abstimmungsreif
![]() Präsident des Verfassungsrates: Pfr. David Lentzsch, Osterfingen |
Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen hat am neuen Verfassungskleid die letzten Korrekturen vorgenommen. Im September ist es am Kirchenvolk, an der Urne über die Totalrevision der Kirchenverfassung zu entscheiden.
Martin Edlin (Photos Werner Näf)
78 der 93 gewählten Synodalen waren am vergangenen Donnerstag nach Oberhallau gekommen, um an der ordentlichen Sommersitzung des reformierten Schaffhauser Kirchenparlaments unter der souveränen Leitung von Synodenpräsident Eugen Stamm, Schleitheim, eine lange Traktandenliste zu bewältigen. Doch nur ein einziges Geschäft weckte die Debattierlust: Die zweite Lesung der Totalrevision der Kirchenverfassung. Vor allem zwei Artikel dieses Jahrhundertwerkes, das die aus dem Jahr 1914 stammende "Kirchenorganisation" ablösen soll, standen im Mittelpunkt des Interesses. Und beide beschäftigen sich bezeichnenderweise mit den Kirchgemeinden und der Frage, wie deren Stellung in der zukünftigen Schaffhauser "Kirchenlandschaft" aussehen soll. » alles » frühere Frontartikel