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Voll Stoff - gepacktes Programm Die Sommersynode der Evang.-ref. Kirche in
Oberhallau verspricht spannend und intensiv zu werden. Heisse Punkte der
Vefassungsrevision am Nachmittag und disktutierbare Vorlagen am Vormittag geben
gutes Parlamentsmaterial. Von Martin Edlin
Kirchgemeinden in der Verfassung? Die Aufzählung der dreissig reformierten Kirchgemeinden in der neuen Schaffhauser Kirchenverfassung scheint zu einem "heissen Eisen" zu werden: Bei der ersten Lesung des Reformwerkes hatten sich die Synodalen mit knapper Mehrheit für die Streichung dieser Aufzählung beziehungsweise deren Aufnahme in die untergeordnete Gesetzgebung entschieden. Jetzt, für die zweite Lesung, beantragt der Verfassungsrat Rückkommen. Nicht bloss aus formaljuristischen Gründen: "Gewichtiger scheinen die emotionalen Argumente zu sein", heisst es im Antrag. Zwar wird auch im neuen Verfassungsentwurf die Kirchgemeinde als "Trägerin des kirchlichen Lebens" genannt, doch wenn nach der beschlossenen, aber nach wie vor umstrittenen und wieder in Frage gestellten Einführung der Wahlkirchgemeinde die Nennung der Kirchgemeinden in der Verfassung fehle, könnte Anlass zur Befürchtung sein, "dass die traditionelle Ortskirchgemeinde ausgedünnt oder gar zerrissen werde". Folglich sei es "störend, wenn man sich zur Ortskirchgemeinde prioritär bekennt, sie aber nur sekundär erwähnt", begründet der Verfassungsrat sein Rückkommen. Nur: Die Streichung der Aufzählung hatte just mit dem Hinweis darauf obsiegt, dass mit der verfassungsmässigen Zementierung der jetzigen Kirchgemeindenlandschaft ein falsches Signal gesetzt werde… nicht in Richtung notwendiger neuer Strukturen und vermehrter Zusammenarbeit. Zeitlicher Druck. Ob dieser "Stolperstein" der einzige auf dem Weg zu einer neuen Kirchenverfassung bleibt, wird sich an der kommenden Sommersynode zeigen. Dabei stehen der Verfassungsrat und die 93 Kirchenparlamentarierinnen und -parlamentarier unter zeitlichem Druck: Die zweite Lesung des Verfassungsentwurfes muss an dieser ganztätigen Sitzung abgeschlossen werden, soll die kantonale, kirchliche Volksabstimmung über die neue Verfassung wie vorgesehen am 22. September dieses Jahres stattfinden. Vorsichtshalber hat das Synodenbüro mit dem 14. August ein Reservedatum für eine weitere Synodensitzung festgelegt… wohl zu spät für einen Urnengang noch im September. Einnahmenüberschuss. Dabei ist diese zweite Lesung lediglich eines der insgesamt 17 Geschäfte, die auf der Traktandenliste der Synodentagung stehen. So gilt es unter anderem, den Geschäftsbericht des Kirchenrates und die Rechnung 2001 der Zentralkasse zu genehmigen, die bei einem Gesamthaushalt von 6,8 Millionen Franken mit einem Einnahmenüberschuss von über zweihunderttausend Franken abschliesst (und das erst noch nach Vornahme etlicher Rückstellungen). Dazu kommen der kirchenrätliche Antrag, den kantonalkirchlich Beschäftigten - vor allem Pfarrerinnen und Pfarrer - eine zusätzliche Ferienwoche zu gewähren, und eine Übergangsregelung für die Bemessung der Pfarrstellen: Weil in mehreren Kirchgemeinden auf die Amtsperiode 2003 bis 2007 hin eine Pfarrstellenreduktion wegen rückläufiger Mitgliederzahlen vorgenommen werden müsste, andererseits die seit längerem anstehende Revision des Pfarrstellendekrets mit Ziel gerechterer Kriterien für die Pfarrstellenbemessung als lediglich die Zahl der "Schäfchen" noch immer auf sich warten lässt, beantragt der Kirchenrat, alles beim Status quo zu belassen… bis spätestens Inkrafttreten eines neuen Pfarrstellendekrets oder bis spätestens Ende Mai 2007. Ort und Zeit. Die Synodentagung vom Donnerstag, 27. Juni, in Oberhallau, die um 8.30 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche beginnt und deren Verhandlungen in der Mehrzweckhalle stattfindet, ist, wie immer, öffentlich. evangelische Wirtschaftsförderung - Von Werner Näf Sehr geehrter Herr Wirtschaftsförderer des
Kantons Schaffhausen publiziert am 18. Mai 2002 |
Voll Stoff - gepacktes Programm
Die Sommersynode der Evang.-ref. Kirche in
Oberhallau verspricht spannend und intensiv zu werden. Heisse Punkte der
Vefassungsrevision am Nachmittag und disktutierbare Vorlagen am Vormittag geben
gutes Parlamentsmaterial.
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Von Martin Edlin
Die Totalrevision der Verfassung der reformierten Kantonalkirche steht mit der zweiten Lesung durch das Kirchenparlament vor ihrer vorletzten Hürde: Im September soll sie dem kirchlichen Stimmvolk unterbreitet werden.
Kirchgemeinden in der Verfassung? Die Aufzählung der dreissig reformierten Kirchgemeinden in der neuen Schaffhauser Kirchenverfassung scheint zu einem "heissen Eisen" zu werden: Bei der ersten Lesung des Reformwerkes hatten sich die Synodalen mit knapper Mehrheit für die Streichung dieser Aufzählung beziehungsweise deren Aufnahme in die untergeordnete Gesetzgebung entschieden. Jetzt, für die zweite Lesung, beantragt der Verfassungsrat Rückkommen. » alles » frühere Frontartikel