Verfassungssynode der reformierten Kantonalkirche

Kirche auf dem Weg der Erneuerung

Wahlkirchgemeinden und Kirchkorporation: Diskussionen im Vorfeld und ebenso an den Synodeberatungen. Die Synode der reformierten Schaffhauser brüteten während eines genzen Tages über der neuen Verfassung und diskutierten besonders diese beiden Punkte eingehend. Die Turnhalle Hemmental erlebte eine konzentrierte, sachliche und engagierte Parlamentsarbeit

Martin Edlin

Neue Verfassung

Die Mitgliedschaft in der Kirchgemeinde des Wohnortes versteht sich als die Regel. Künftig wird es aber auch möglich sein, in einer Kirchgemeinde der eigenen Wahl innerhalb des Kantons Mitglied der reformierten Kirche zu sein. Das beschloss die Synode, die sich am vergangenen Donnerstag an die Arbeit gemacht hat, die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen von Grund auf zu erneuern.

Die Schaffhauser reformierte Kirche ist eindeutig auf Reformkurs. Das Ziel: Die vielen unterschiedlichen Kirchenbilder, religiösen Bedürfnisse und Ansprüche, die es heute gibt, künftig innerhalb der kirchlichen Strukturen besser Raum finden zu lassen und so die Kirche vielfältiger zu machen. Das war die Vorgabe für die Totalrevision der 88jährigen "Kirchenorganisation", wie sie 1914 genannt werden musste, weil der Staat den Monopolanspruch auf den Begriff "Verfassung" erhoben hatte. Jetzt lag der von einem Verfassungsrat in jahrelanger Arbeit geschneiderte Entwurf für eine neue Kirchenverfassung auf dem Tisch der Synode. Und das reformierte, kantonale Kirchenparlament folgte bei seinen ganztägigen Verhandlungen in Hemmental weitgehend den ihm unterbreiteten Anträgen. Dabei kam es zum Teil zu harten, intensiv geführten Auseinandersetzungen. Doch die Diskussion behielt ein erstaunlich hohes Niveau, was sicherlich auf die ausgezeichnete Vorarbeit des Verfassungsrates zurückzuführen ist. Allerdings: Erst etwa ein Drittel der 71 Artikel der neuen Verfassung konnten durchberaten werden. Jetzt ist für den 10. April eine weitere Runde angesetzt, bevor die zweite Lesung erfolgt und dann das reformierte Stimmvolk voraussichtlich im Herbst an der Urne über das Jahrhundertwerk befinden kann.

Wahlkirchgemeinde und Kirchkorporation

Die zwei in der Vernehmlassung und im Vorfeld der Synode umstrittensten Vorschläge des Verfassungsrates waren die Wahlkirchgemeinde und die Kirchkorporation. Wahlkirchgemeinde bedeutet, dass man nicht mehr unausweichlich Mitglied der Kirchgemeinde seines Wohnortes ist, sondern dies - aus welchen Gründen auch immer - in einer anderen Kirchgemeinde des Kantons werden kann, und zwar mit allen Rechten und (Kirchensteuer-) Pflichten. Bei der "Kirchkorporation" geht es um "Interessensgemeinden ohne eigenes Territorium". Die französischsprachige "Eglise française réformée", deren Mitglieder über den ganzen Kanton verstreut leben, wäre eine solche, doch denkbar wären ebenso zum Beispiel eine "Frauenkirchkorporation". Beiden Neuerungen begegnete das Kirchenparlament mit etwelcher Skepsis. Es wurden Befürchtungen bezüglich Zersplitterung und Schwächung der Kirchgemeinden laut, und auch die administrativen und wegen der Verrechnung der Kirchensteuern unausweichlichen Komplikationen fanden ihre Kritiker. Aber ebenso wurde ins Feld geführt, dass eine Verfassung die heutigen Bedürfnisse und Anforderungen fassen müsse. Es gelte, flexibel auf immer wieder geäusserte Ansprüche an die Kirche reagieren zu können, um diese für den heutigen Menschen lebendig zu erhalten. Und so fand die Wahlkirchgemeinde eine Mehrheit von 43 zu 21 Stimmen, während die Kirchkorporation wenigstens in ihrer grundsätzlichen Verankerung mit 43 zu 16 Stimmen den Segen erhielt, allerdings noch ohne jene Detailregelungen, wie sie der Verfassungsrat vorgeschlagen hatte und die nun später - wohl einengender - auf Gesetzesstufe (Kirchenordnung) zu formulieren sind.

Passives Wahlrecht ab 16

Es gab noch manch anderes im Verfassungsentwurf, um das die Synode hart zu ringen hatte. So wurde gegen die Einführung auch des passiven Wahlrechtes ab 16 Jahren (das aktive Stimm- und Wahlrecht für 16jährige besteht bereits) mit der Aussicht bekämpft, es könnten Kirchenstandspräsidenten oder gar Kirchenräte gewählt werden, die als noch nicht Mündige ihre Entscheide nur mit elterlicher Zustimmung zu fällen vermöchten… Das Argument verfing nicht: Es liege ja in der Hand der Wählenden in den Kirchgemeinden und in der Synode, sorgsam zu überlegen, wem sie die Stimme geben. Und so ist nun auch das passive Wahlrecht ab 16 Jahren in der Kirchenverfassung festgeschrieben, ein Beitrag zur Glaubwürdigkeit der Kirche für die (ganz) junge Generation.
Mit einem anderen, mit 28 zu 24 Stimmen knapp gefällten Entscheid stellte das Kirchenparlament wohl schon eher die Weichen für die längerfristige Reise in die Zukunft: Es strich die namentliche Aufzählung der dreissig Schaffhauser Kirchgemeinden und hält in der Verfassung nur fest, dass "die Kirchgemeinden zusammen die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Schaffhausen bilden". Dahinter versteckt sich der Wunsch, die heutige Kirchgemeinden-Landschaft mit zahlreichen Klein- und Kleinstgemeinden nicht "auf ewig" zu zementieren. Das entspricht einer, allerdings noch nicht diskutierten Forderung, Formen der Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Kirchgemeinden, etwa mit einer gemeinsamen Pastoration, zu fördern und - ohne an der Kirchgemeindenautonomie grundsätzlich zu rütteln - umsetzen zu können, ohne eine für Verfassungsänderungen obligatorische, kantonale Volksabstimmung durchführen zu müssen.

Auf dem sich in der Totalrevision der Kirchenverfassung widerspiegelnden Weg in die Zukunft der Schaffhauser reformierten Kirche hat die Synode jedenfalls mutig einen Schritt vor den anderen gesetzt. Und wenn dies auch nur die ersten Schritte waren… Fortschritt im wahrsten Sinn des Wortes darf das allemal genannt werden.

publiziert am 15. März 2002




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Die Mitgliedschaft in der Kirchgemeinde des Wohnortes versteht sich als die Regel. Künftig wird es aber auch möglich sein, in einer Kirchgemeinde der eigenen Wahl innerhalb des Kantons Mitglied der reformierten Kirche zu sein. Das beschloss die Synode, die sich am vergangenen Donnerstag an die Arbeit gemacht hat, die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Schaffhausen von Grund auf zu erneuern.

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